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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,87837
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18 B ER (https://dejure.org/2018,87837)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.10.2018 - L 8 AY 31/18 B ER (https://dejure.org/2018,87837)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - L 8 AY 31/18 B ER (https://dejure.org/2018,87837)
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  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18
    Aus Art. 19 Abs. 4 GG kann sich ein Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ergeben, wenn ansonsten eine schwerwiegende Rechtsverletzung droht, die die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 1. August 2017 - 1 BvR 1910/12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18
    Die Ausreisepflicht von Unionsbürgern setzt wegen der zu ihren Gunsten bestehenden Freizügigkeitsvermutung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13/16 - juris Rn. 20) die ausländerbehördliche Feststellung voraus, dass kein Freizügigkeitsrecht besteht (§ 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - L 6 AS 59/18

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18
    Dies ergibt sich bereits aus der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) der von den Antragstellerinnen beim Verwaltungsgericht Bremen erhobenen Klage gegen den Bescheid der Ausländerbehörde der Antragsgegnerin vom 8. Dezember 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. September 2017 (ebenso: Sächsisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris Rn. 39; zur fehlenden aufschiebenden Wirkung bei offensichtlich unzulässiger Klage gegen die Feststellung: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2018 - L 2 AS 2173/17 B ER - juris Rn. 4; abweichend zu § 7 Abs. 1 Satz 4 SGB II: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 4. Mai 2018 - L 6 AS 59/18 B ER - juris Rn. 30; abweichend zu § 23 Abs. 3 Satz 7 SGB XII: LSG Hamburg, Beschluss vom 28. September 2017 - L 4 SO 55/17 B ER - juris Rn. 6).
  • LSG Sachsen, 20.03.2018 - L 3 AS 73/18

    SGB-II -Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18
    Dies ergibt sich bereits aus der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) der von den Antragstellerinnen beim Verwaltungsgericht Bremen erhobenen Klage gegen den Bescheid der Ausländerbehörde der Antragsgegnerin vom 8. Dezember 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. September 2017 (ebenso: Sächsisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris Rn. 39; zur fehlenden aufschiebenden Wirkung bei offensichtlich unzulässiger Klage gegen die Feststellung: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2018 - L 2 AS 2173/17 B ER - juris Rn. 4; abweichend zu § 7 Abs. 1 Satz 4 SGB II: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 4. Mai 2018 - L 6 AS 59/18 B ER - juris Rn. 30; abweichend zu § 23 Abs. 3 Satz 7 SGB XII: LSG Hamburg, Beschluss vom 28. September 2017 - L 4 SO 55/17 B ER - juris Rn. 6).
  • LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 4 SO 55/17

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18
    Dies ergibt sich bereits aus der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) der von den Antragstellerinnen beim Verwaltungsgericht Bremen erhobenen Klage gegen den Bescheid der Ausländerbehörde der Antragsgegnerin vom 8. Dezember 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. September 2017 (ebenso: Sächsisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris Rn. 39; zur fehlenden aufschiebenden Wirkung bei offensichtlich unzulässiger Klage gegen die Feststellung: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2018 - L 2 AS 2173/17 B ER - juris Rn. 4; abweichend zu § 7 Abs. 1 Satz 4 SGB II: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 4. Mai 2018 - L 6 AS 59/18 B ER - juris Rn. 30; abweichend zu § 23 Abs. 3 Satz 7 SGB XII: LSG Hamburg, Beschluss vom 28. September 2017 - L 4 SO 55/17 B ER - juris Rn. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2017 - L 8 SO 262/17

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf (§ 142 Abs. 2 Satz 3 SGG) sowie auf den Senatsbeschluss vom 6. November 2017 - L 8 SO 262/17 B ER - verwiesen, mit dem der Beigeladene zur vorläufigen Leistungsgewährung an die Antragstellerinnen für die Zeit vom 18. Juli 2017 bis zum 28. Februar 2018 verpflichtet worden ist.
  • BVerfG, 07.06.1993 - 1 BvR 68/89

    Umfang der Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs. 4 GG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz kann zudem verletzt sein, wenn ein Gericht bei der Prüfung eines Rechtsschutzbegehrens die Tatbestandswirkung anderer behördlicher Entscheidung zu beachten hat; insoweit kommt es maßgeblich darauf an, ob gegen diese andere Entscheidung effektiver Rechtsschutz erreicht werden kann (zur Bindung der Finanzbehörden an Feststellungen der Sozialbehörden: BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 1993 - 1 BvR 68/89 - juris Rn. 4, 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2018 - L 2 AS 2173/17

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18
    Dies ergibt sich bereits aus der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) der von den Antragstellerinnen beim Verwaltungsgericht Bremen erhobenen Klage gegen den Bescheid der Ausländerbehörde der Antragsgegnerin vom 8. Dezember 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. September 2017 (ebenso: Sächsisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris Rn. 39; zur fehlenden aufschiebenden Wirkung bei offensichtlich unzulässiger Klage gegen die Feststellung: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2018 - L 2 AS 2173/17 B ER - juris Rn. 4; abweichend zu § 7 Abs. 1 Satz 4 SGB II: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 4. Mai 2018 - L 6 AS 59/18 B ER - juris Rn. 30; abweichend zu § 23 Abs. 3 Satz 7 SGB XII: LSG Hamburg, Beschluss vom 28. September 2017 - L 4 SO 55/17 B ER - juris Rn. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2018 - L 15 AS 100/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18
    Der 15. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen hat in dem die Leistungsgewährung ab März 2018 betreffenden Eilverfahren die Auffassung vertreten, dass die Antragstellerinnen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II von Leistungen ausgeschlossen sind und sich nicht auf die Gegenausnahme nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 SGB II berufen können (Beschluss vom 8. Juni 2018 - L 15 AS 100/18 B ER -).
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